Über uns

Opferberatung

Die Opferberatungsstelle in Goldau ist die zentrale Anlaufstelle für Betroffene und deren Angehörige oder Vertrauenspersonen. Sie finden dort in einer schwierigen Situation Unterstützung, Beratung und Begleitung durch ein Team von ausgewiesenen Fachleuten. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Sie steht jedem Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalls zu, unabhängig davon, ob ein Strafverfahren eröffnet wurde oder ob die Täterschaft bekannt ist. Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen einer vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Straftat im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Die Opferberatungsstelle hilft Ihnen auch gerne bei der Geltendmachung von Entschädigung und Genugtuung.

Opferhilfe

Die kantonale Opferhilfestelle ist neben der Opferberatungsstelle in Goldau für die Umsetzung des Opferhilfegesetzes im Kanton Schwyz zuständig. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Beurteilung von Gesuchen um finanzielle Hilfe.

Opferhilfegesetz

Das Opferhilfegesetz (OHG) soll wirksame Hilfe für Betroffene gewährleisten und ihre Rechtsstellung im Strafverfahren verbessern. Die Opferberatungs- und die Opferhilfestelle befassen sich ausschliesslich mit der Hilfeleistung für Opfer von Gewalttaten oder Unfällen sowie für deren Angehörige oder ihnen nahestehende Personen.

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