Soforthilfe
Soforthilfe dient dazu, die aus einer Straftat entstandenen dringendsten Bedürfnisse der betroffenen Person abzudecken.
In Frage kommen hier Kosten für eine Notunterkunft, Haushalts- oder Betreuungshilfe, medizinische und therapeutische sowie anwaltliche Hilfe.
Gemäss kantonalen Vorgaben kann die Opferberatungsstelle in jedem einzelnen Fall Soforthilfe bis zu einem Betrag von CHF 5’000.- schnell und unbürokratisch leisten.
Längerfristige Hilfe
Wird weitergehende Hilfe benötigt, wird diese so lange gewährt, bis sich der gesundheitliche Zustand der betroffenen Person stabilisiert hat oder bis die übrigen Folgen der Straftat wenn möglich beseitigt oder ausgeglichen sind. Die Gewährung einer solchen längerfristigen Hilfe setzt eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Opfers voraus; unter Umständen werden Kosten nur anteilsmässig übernommen (Art. 6 und 16 OHG, Art. 1 ff. OHV).